Einwohnermeldeamt Schliersee Was brauche ich...
(eine Hilfestellung bei den Amtsgeschäften)  zum Anmelden des Wohnsitzes- persönliche Anwesenheit erforderlich
- Personalausweis und/oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
Hinweis für Vermieter bzw. Mieter:
Wieder eingeführt wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. Wohnungseigentümers bei der Anmeldung. Der Wohnungsgeber bzw. Eigentümer muss dem/den Mieter/n den Einzug schriftlich durch die rechtlich zwingend vorgeschriebene Wohnungsgeberbescheinigung bestätigen. Diese Bescheinigung kann der Meldebehörde bereits vorab vorgelegt bzw. dem/den Mieter/n zur Anmeldung mitgegeben werden. 
 zum Abmelden des Wohnsitzes- einer Hauptwohnung innerhalb der BRD:
Abmeldung ist nicht mehr notwendig (nur die Anmeldung am neuem Wohnort)!
- einer Hauptwohnung ins Ausland:
persönliche Anwesenheit ist erforderlich, da die Unterschrift benötigt wird.
- einer Nebenwohnung:
persönliche Anwesenheit ist nicht erforderlich (Schriftform genügt).  zur Beantragung eines Personalausweises/Reisepasses- persönliche Anwesenheit erforderlich
- Geburts- oder Abstammungsurkunde bzw. Heiratsurkunde
- 1 biometrisches Lichtbild  zur Beantragung eines Kinder-Reisepasses (bis zum 12. Lebensjahr)- Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Unterschrift beider Elternteile
- 1 biometrisches Lichtbild
Hinweis: ab dem 12. Lebensjahr werden Personalausweise ausgestellt. 
Informationen Datenschutzgrundverordnung 
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